Auch dort, wo die verwaltungsinterne Aktenführung und -bearbeitung weitgehend elektronisch erfolgt, muss die Verwaltung mit eingehenden Papierdokumenten umgehen. Die rechtlichen Grundlagen für das Scannen und anschließende Vernichten des Papiers sind geschaffen. Die Umsetzung in verlässliche und klare Vorgaben für die beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wirft Fragen auf.
Welche Papierdokumente müssen aufbewahrt werden? Wie lange? Welche Bedeutung hat ein Transfervermerk, was muss darin stehen? Wann und wie muss eine elektronische Signatur angebracht werden?
Die Wünsche und Erwartungen an das Scannen sowie die damit verbundenen Fragen und Risiken sind Gegenstand des Forums „Scannen“.